Elternberatung nach § 95 Abs 1a AußStrG

Warum Elternberatung?

Nach §95 Abs. 1a Außerstreitgesetz sind Eltern seit Februar 2013 bei einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, eine Elternberatung aufzusuchen.

Was ist Elternberatung?

Der Umgang der Eltern miteinander gilt als Vorbild für die Kinder und gibt ihnen im besten Fall auch Sicherheit. Es ist nachvollziehbar, dass der Besuch einer weiteren Beratungsstelle in dieser angespannten Phase eine zusätzliche Belastung bedeutet.

Das Verhalten und die Befindlichkeiten der Eltern wirkt sich aber auf die gesamte Familie aus. Oft können Eltern in dieser emotionalen Situation die Bedürfnisse ihrer Kinder nicht ausreichend erkennen.

Jede Trennungssituation hat jedoch Auswirkungen auf die psychische Befindlichkeit von Kindern auch wenn man aus ihrem Verhalten nicht darauf schließen würde.

 

1Worüber wird in der Elternberatung geredet?

Ziel der Elternberatung ist es, Fragen, die Kinder (und Eltern) betreffend, zu beantworten, sowie Bedürfnisse anzusprechen, die durch diese Trennung entstehen, um nach einiger Zeit gemeinsam gestärkt aus dieser Phase hervorzugehen

Thematisiert werden:

-       die Bedürfnisse der Kinder (Sicherheit, Geborgenheit und Zuwendung)

-       Reaktionen im Zusammenhang mit der Elterlichen Scheidung.

-       Wünsche und Ängste, Verstehen und Erkennen von Symptomen

-       die Berücksichtigung der Kindesmeinung

-       die Bedeutung verlässlicher Kontakte des Kindes zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen

-       die emotionalen Herausforderungen und Konflikte von Eltern

-       die Konsequenzen für die Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation

-       verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung und Entlastung der Kinder

-       die Chancen, die aus einer Scheidung erwachsen können (etwa das Aufwachsen in weniger konfliktbehafteter Atmosphäre)

-       das Recht der Kinder auf Fürsorge und Schutz der körperlichen und seelischen Integrität

-       offenen Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Hinweise auf weiterführende Beratungsangebote

 

2Sehen Sie in der Elternberatung nicht eine Verpflichtung, sondern eine Chance für Sie und Ihr(e) Kind(er)!

 

 

Diese Webseite verwendet Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Mehr Infos ok