Mediation

Was ist Mediation?

Mediation ist eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten im

  • privaten,
  • beruflichen,
  • wirtschaftlichen und
  • ökologischem Umfeld

Die Parteien erarbeiten in eigener Verantwortung Lösungen für die von Ihnen genannten Probleme.

Die allparteilichen MediatorInnen:

  • leiten die Gespräche an
  • sind für den Rahmen und den Ablauf der Mediation verantwortlich und
  • achten auf die Einhaltung der Fairness und der Mediationsregeln

Im Zentrum steht dabei die Erarbeitung einer konstruktiven, zukunftsorientierten, tragfähigen und für alle verbindlichen Lösung, nicht die Suche nach Schuld oder Unschuld.

Wo ist Mediation anwendbar?

Mediation ist anwendbar, wo strittige Personen/ Gruppen/ Unternehmen über diesen Konflikt hinaus, weiterhin in positiven Kontakt, Zusammenarbeit, Beziehung stehen wollen:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Familienstreitigkeiten (Bsp. Generations- und Geschwisterkonflikte)
  • Vermögensteilung und Obsorge-Regelung in Scheidungsfällen, Besuchsregelungen,…
  • Mediation kann nicht nur im Falle einer Ehescheidung, sondern auch zur Aufrechterhaltung der Partnerschaft zweckdienlich sein.
  • Nachfolgeregelungen in Familienbetrieben
  • Erbschaftsstreitigkeiten
  • Mediation im Schulwesen
  • Mediation im Bauwesen
  • Wirtschaftsmediation

Vorteile der Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren auf einem Blick:

 

Mediation

Gerichtsverhandlung

Entscheidungsträger

die Parteien

der Richter

Art des Verfahrens

freiwillig und selbstbestimmt

unfreiwillig und fremdbestimmt

Auswahl des Vermittlers

selbstbestimmt

keine Wahlmöglichkeit

Expertenwissen

Vermittlungsexperte

Rechtsexperte

Dauer im Durchschnitt

- mehrere Tage

Wenige bis mehrere Monate

Zeit bis Verfahrensbeginn

Wenige Wochen

Wochen bis Monate

Kosten

Honorar des Mediators

Honorar des Anwalts plus Gerichtskosten

Konfliktlösung

Gewinn/ Gewinn

Verlust/ Gewinn bzw. Verlust/ Verlust

Fokus

Zukunft - lösungsorientiert

Vergangenheit – ein Schuldiger wird gesucht

Stil

Kooperativ

Bestimmt

Ergebnis

gemeinsam erarbeitet

vom Richter/ Prozessrecht vorgegeben

Zufriedenheit

Hoch

Gering bis frustrierend

Emotionales Resultat

Spannung aufgehoben

Spannung bleibt bis verschärft

Nachhaltigkeit

hoch, da selbst erarbeitet

gering, da fremdbestimmt und oft Verlust- statt Gewinnsituation

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Vereinbarung hält, liegt statistisch wesentlich höher als bei Entscheidungen, die jemand anderer für Sie getroffen hat.

Ablauf

  1. Kontaktaufnahme durch den Kunden (Anruf, Email, Kontaktformular), dabei vereinbaren wir einen Termin für das Erstgespräch
  2. Erstgespräch mit allen Beteiligten. Zunächst erfolgt die Entscheidung, ob Mediation für Sie das Richtige ist, und ob Sie und die MediatorInnen sich vorstellen können, miteinander zu arbeiten.
  3. Danach wird die Mediationsvereinbarung zwischen Ihnen als Medianten und den MediatorInnen abgeschlossen.
  4. Themensammlung: Erstellung einer „Bestandsaufnahme“ und Erarbeitung der regelungsbedürftigen Bereiche.
  5. Bearbeitung der Konfliktfelder – alle Medianten legen ihre Position und Sicht der Dinge dar. Anhang von Interventionsstrategien werden Lösungen erarbeitet.
  6. Bei Bedarf kann eine Probezeit vereinbart werden, in der die Einigungen für einige Zeit ausprobiert werden. Anschließend können diese unter Berücksichtigung der bis dahin gemachten Erfahrungen, nochmals neu verhandelt werden.
  7. Die Ergebnisse (Lösungen) werden schriftlich in einem verbindlichen Mediationsvertrag festgehalten und durch die Unterschrift aller beteiligten Mediaten bestätigt.

Die Anzahl der Sitzungen und die damit verbundenen Gesamtkosten sind abhängig:

  • vom Ausmaß des Konfliktes,
  • von der Bereitschaft der Konfliktparteien konstruktiv mitzuarbeiten und
  • von der Anzahl der zu lösenden Probleme.

Das Honorar ist

  • jeweils am Ende der Sitzung in bar zu bezahlen.
  • wird nach Dauer (pro Einheit á 60 Minuten) abgerechnet.

Vereinbarte Termine sind spätestens 48 Stunden vor Beginn abzusagen, andernfalls wird die Sitzung in Rechnung gestellt.

Standorte:

Aufgrund unserer überregionalen Tätigkeit und um die Anfahrt für Sie so gering als möglich zu halten, kann bei der Terminvergabe aus mehreren Standorten der für Sie passende vereinbart werden --> siehe Kontakt

 

 

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